Beim Kauf von Waren in der Europäischen Union haben Verbraucherinnen und Verbraucher mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung. Die folgende Mitteilung informiert Sie über Ihre Rechte.

Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte – weitere Informationen der Europäischen Union

Bei Fragen zu einer Reklamation wenden Sie sich bitte direkt an uns.


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